Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Nutzen Sie die Suche, um schnell die gewünschte Information zu finden. Zur Auswahlmatrix
Nein. Die digitale Vignette wird elektronisch auf Ihr Kennzeichen registriert. Es ist kein physischer Aufkleber erforderlich. Die Kontrolle erfolgt vollautomatisch durch stationäre Lesegeräte und mobile Kontrolleinheiten der ASFINAG.
Sie können das Startdatum frei wählen: sofort (ab dem Kauftag) oder bis zu 18 Tage im Voraus. Das Startdatum legen Sie beim Kauf fest. Bitte beachten Sie, dass die Vignette erst ab dem gewählten Startdatum gilt.
Ja. Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – das sind effektiv 14 Monate. Beispiel: Die Jahresvignette 2025 gilt vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026.
Die Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an das Fahrzeug. Bei einer Änderung des Kennzeichens (z.B. Ummeldung) verliert die Vignette ihre Gültigkeit. Eine Übertragung auf ein neues Kennzeichen ist nicht möglich. Sie müssen eine neue Vignette kaufen.
Ja, aber Motorräder haben eine eigene Preiskategorie. Die Motorrad-Vignette ist günstiger als die Pkw-Vignette. Sie gilt für alle Motorräder bis 3,5 t. Beim Kauf müssen Sie die Fahrzeugkategorie 'Motorrad' auswählen.
Nein. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen keine Vignette, sondern eine GO-Box für das fahrleistungsabhängige Mautsystem (LKW-Maut). Die Vignette gilt ausschließlich für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Grundsätzlich ist eine Rückerstattung nach dem Kauf nicht möglich. In Ausnahmefällen (z.B. Fahrzeugdiebstahl, Totalschaden) kann eine anteilige Rückerstattung beantragt werden. Wenden Sie sich dazu an die ASFINAG.
Nein. Die österreichische Vignette gilt ausschließlich auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Für andere Länder (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien) benötigen Sie separate Vignetten.
Wer ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke fährt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Es droht eine Ersatzmaut von bis zu € 240 (bei sofortiger Zahlung reduziert) sowie ein Strafverfahren. Bei Nichtbezahlung kann die Strafe auf bis zu € 3.000 steigen.
Ja. Die digitale Vignette kann für Fahrzeuge mit beliebigen Kennzeichen (AT, DE, CH, HU etc.) gekauft werden. Geben Sie beim Kauf das vollständige Kennzeichen inklusive Länderkennzeichen ein.
Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette jederzeit auf der offiziellen ASFINAG-Website über die Kennzeichenabfrage prüfen. Geben Sie dazu Ihr Kennzeichen ein und Sie sehen die aktuelle Vignetteninformation.
Ja. Befreit sind unter anderem: Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Rettung), Fahrzeuge des Bundesheers, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Sondergenehmigung sowie bestimmte Fahrzeuge mit Behindertenausweis. Prüfen Sie die genauen Ausnahmen auf der ASFINAG-Website.